Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern
Vermittlungsablauf für Arbeitgeber - Besteht die Möglichkeit der kostenlosen Vermittlung neuer Mitarbeiter für mein Unternehmen?
Es kommt darauf auf, ob Sie bei der Vermittlung einen Arbeitslosen akzeptieren und einstellen. In diesem Fall kostet Sie die Vermittlung nichts, da die Gebühren der Vermittlung durch das Arbeitsamt übernommen werden. Wenn Sie bei der Vermittlung aber Personal einstellen möchten, welches nicht arbeitslos ist oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat, dann müssen Sie die Gebühren der Vermittlung selber tragen.
Wie kann ich Ihnen eine Vermittlungsbeauftragung zukommen lassen?
Bitte schauen Sie unter dem Punkt Download. Dort finden Sie eine Vermittlungsanfrage als PDF-Format zum Download.
Vermittlungsgutschein
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und sich von uns vermitteln lassen wollen, benötigen Sie einen Vermittlungsgutschein (VGS) von Ihrer Agentur für Arbeit. Auf diesen haben Sie einen Rechtsanspruch gem. § 421 g SGB III. Ihr Anspruch hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:
Sie müssen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens 8 Wochen weder von der Agentur für Arbeit noch einem privaten Arbeitsvermittler vermittelt worden sein. Sie haben ebenso Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder beschäftigt waren. Den Gutschein können sie persönlich beim Arbeitsamt abholen oder formlos per Telefon, Fax oder E-Mail unter Angabe der Kundennummer anfordern. Eine Ausstellung innerhalb von 24 Stunden nach Beantragung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) sind, kann Ihnen ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Häufig gestellte Fragen von Stellensuchenden
Wie bekomme ich den Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit?
Was kostet mich eine Vermittlung, wenn ich für die Vermittlung selber zahle?
Neben den bereits vorliegenden Angaben im hinterlegten Vermittlungsvertrag können mit Auftraggebern auch Vereinbarungen hinsichtlich einer Ratenzahlung individuell getroffen werden.
Wie kann ich eine Vermittlung selber beauftragen?
Schauen Sie unter Punkt - Download - dort finden Sie ein PDF-Formular zum Download, welches Sie einfach ausfüllen und an uns schicken.
FAQ
In dieser Rubrik finden Sie Antworten rund um das Thema Arbeitsvermittlung. Sollten nicht alle Ihre Fragen beantwortet werden, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden sie umgehend beantworten.
Vermittlungsablauf für Arbeitgeber
Im Folgenden erklären wir Ihnen kurz den Ablauf der Vermittlung …
Stellenprofil aufnehmen
Nachdem Sie uns per Vermittlungsvereinbarung oder persönlich mit der Vermittlung von Arbeitskräften beauftragt haben, erstellen wir mit Ihnen ein Stellenprofil für die zu besetzende Stelle. Dabei werden die Anforderungen und Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle erfasst. Das fertige Profil gibt uns die Möglichkeit die gesuchte Stelle auszuschreiben.
Bewerbervorauswahl
Auf Basis der uns bereits vorliegenden Bewerberinteressenten oder neuer Bewerberunterlagen, welche für die ausgeschriebene Stelle bei uns eingehen, führen wir mit passenden Bewerbern erste Bewerberinterviews durch. Daraufhin nehmen wir eine Einschätzung zur Eignung für die Stelle vor.
Vorstellung der Bewerber
Wenn alle Bewerbungen innerhalb der ausgeschriebenen Frist bei uns eingegangen sind, wählen wir mehrere geeignete Bewerber aus. Die angefertigten Bewerberprofile und Bewerberunterlagen werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Bewerbergespräche
Sie haben nun die Möglichkeit, mit denen von uns vorselektierten Bewerbern ein Bewerbergespräch zu vereinbaren. Auf Ihren Wunsch hin können wir dieses mit Ihnen begleiten und auf Wunsch auch moderieren.
Entscheidung
Nun liegt die Entscheidung bei Ihnen sich für einen der Kandidaten zu entscheiden. Sie brauchen nur noch die vertraglichen Einzelheiten klären und schon haben Sie Ihren neuen Mitarbeiter. Erst jetzt erfolgt unsere Abrechnung mit Ihnen, dem Arbeitsamt oder dem Arbeitssuchenden als Auftraggeber.